IG Metall: Wenn wir zusammenhalten, ist alles möglich
Die IG Metall hat Verbesserungen der Aufzahlungsregelungen beim Kurzarbeitergeld und eine Aufstockung des staatlichen Kurzarbeit durch Arbeitgeber durchgesetzt, um die Corona-Folgen für die Beschäftigten abzupuffern: Beschäftigte in Corona-bedingter Kurzarbeit erhalten mehr Geld, wenn die Kurzarbeit eine bestimmte Dauer überschreitet.
Ab dem vierten Monat des Kurzarbeitergeldbezugs steigt das Kurzarbeitergeld auf 70 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (77 Prozent für Haushalte mit Kindern), wenn die Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist. Ab dem siebten Monat des Bezuges steigt das Kurzarbeitergeld dann auf 80 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (87 Prozent für Haushalte mit Kindern), wenn die Arbeitszeit um mind. 50 Prozent reduziert ist. Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds bleiben gültig. Wie hoch der Zuschuss genau ist, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung.
Die IG Metall hat aufgrund von Corona Regelungen zum mobilen Arbeiten durchgesetzt und Tarifabschlüsse u. a. für die Metall- und Elektroindustrie, Volkswagen, Volkswagen Group Services, Feinstblechpackungsindustrie, IAV geschlossen, die die Entgeltverhandlungen bis Jahresende („Zeit nach Corona“) aussetzen, zusätzliche freie Tage für familiäre Betreuungsaufgaben schaffen und Corona-Solidartöpfen einrichten, die bei Nicht-Nutzung mit der letzten Gehaltsabrechnung des Jahres zur Auszahlung gelangen (Feinstblechpackungsindustrie).

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Die IG Metall hat Verbesserungen der Aufzahlungsregelungen beim Kurzarbeitergeld und eine Aufstockung des staatlichen Kurzarbeit durch Arbeitgeber durchgesetzt, um die Corona-Folgen für die Beschäftigten abzupuffern: Beschäftigte in Corona-bedingter Kurzarbeit erhalten mehr Geld, wenn die Kurzarbeit eine bestimmte Dauer überschreitet.
Ab dem vierten Monat des Kurzarbeitergeldbezugs steigt das Kurzarbeitergeld auf 70 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (77 Prozent für Haushalte mit Kindern), wenn die Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist. Ab dem siebten Monat des Bezuges steigt das Kurzarbeitergeld dann auf 80 Prozent des entgangenen Nettoentgelts (87 Prozent für Haushalte mit Kindern), wenn die Arbeitszeit um mind. 50 Prozent reduziert ist. Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds bleiben gültig. Wie hoch der Zuschuss genau ist, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung.
Die IG Metall hat aufgrund von Corona Regelungen zum mobilen Arbeiten durchgesetzt und Tarifabschlüsse u. a. für die Metall- und Elektroindustrie, Volkswagen, Volkswagen Group Services, Feinstblechpackungsindustrie, IAV geschlossen, die die Entgeltverhandlungen bis Jahresende („Zeit nach Corona“) aussetzen, zusätzliche freie Tage für familiäre Betreuungsaufgaben schaffen und Corona-Solidartöpfen einrichten, die bei Nicht-Nutzung mit der letzten Gehaltsabrechnung des Jahres zur Auszahlung gelangen (Feinstblechpackungsindustrie).
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