Soforthilfefonds Sport in Oldenburg
Die Neuauflage der Richtlinie für den Soforthilfefonds Sport ist am 30. Mai 2022 vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen worden und am 31. Mai 2022 in Kraft getreten.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Oldenburger Sportvereine abzumildern, wurde im Jahr 2020 ein Soforthilfefonds Sport eingerichtet. Im Jahr 2021 konnten die Vereine wiederum von Hilfsgeldern aus dem Soforthilfefonds profitieren, um coronabedingte Mehraufwendungen und Einnahmeverluste auszugleichen sowie eine Unterstützung für die Fortführung ihres Sportbetriebs zu erhalten. Da sich die Corona-Pandemie weiterhin auf die Oldenburger Sportvereine auswirkt, stehen im Jahr 2022 wiederum 50.000 Euro für die Unterstützung der Vereine zur Verfügung.
Die Höchstsumme der Förderung für unabweisbare coronabedingte Mehraufwendungen, Einnahmeverluste und Stornierungsgebühren beträgt grundsätzlich 2.500 Euro pro Verein. In Ausnahmefällen kann diese Höchstgrenze angehoben werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Verein durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten und in seiner Existenz gefährdet ist.
Die Mittel, die nicht für unabweisbare coronabedingte Mehraufwendungen, Einnahmeverluste und Stornierungsgebühren ausgezahlt werden, sollen die Vereine zur Fortführung ihres allgemeinen Sportbetriebs erhalten. Diese Förderung richtet sich nach den aktuellen Mitgliederzahlen und kommt somit den aktiven Sportlerinnen und Sportlern zu Gute.
Downloads
Richtlinie zum Download: Richtlinie für den Soforthilfefonds Sport der Stadt Oldenburg (Oldb) » (PDF, 232 KB)
- Anträge für unabweisbare coronabedingte Mehraufwendungen, Einnahmeverluste und Stornierungsgebühren können für den Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 31. Oktober 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 10. November 2022. Antragsformular zum Download: Antrag auf Zuwendung nach § 1 (1) der Richtlinie für den Soforthilfefonds Sport » (PDF, 276 KB)
- Anträge für die Fortführung des allgemeinen Sportbetriebs können bis zum 10. November 2022 gestellt werden. Antragsformular zum Download: Antrag auf Zuwendung nach § 1 (2) der Richtlinie für den Soforthilfefonds Sport » (PDF, 229 KB)

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Die Neuauflage der Richtlinie für den Soforthilfefonds Sport ist am 30. Mai 2022 vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen worden und am 31. Mai 2022 in Kraft getreten.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Oldenburger Sportvereine abzumildern, wurde im Jahr 2020 ein Soforthilfefonds Sport eingerichtet. Im Jahr 2021 konnten die Vereine wiederum von Hilfsgeldern aus dem Soforthilfefonds profitieren, um coronabedingte Mehraufwendungen und Einnahmeverluste auszugleichen sowie eine Unterstützung für die Fortführung ihres Sportbetriebs zu erhalten. Da sich die Corona-Pandemie weiterhin auf die Oldenburger Sportvereine auswirkt, stehen im Jahr 2022 wiederum 50.000 Euro für die Unterstützung der Vereine zur Verfügung.
Die Höchstsumme der Förderung für unabweisbare coronabedingte Mehraufwendungen, Einnahmeverluste und Stornierungsgebühren beträgt grundsätzlich 2.500 Euro pro Verein. In Ausnahmefällen kann diese Höchstgrenze angehoben werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Verein durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten und in seiner Existenz gefährdet ist.
Die Mittel, die nicht für unabweisbare coronabedingte Mehraufwendungen, Einnahmeverluste und Stornierungsgebühren ausgezahlt werden, sollen die Vereine zur Fortführung ihres allgemeinen Sportbetriebs erhalten. Diese Förderung richtet sich nach den aktuellen Mitgliederzahlen und kommt somit den aktiven Sportlerinnen und Sportlern zu Gute.
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Richtlinie zum Download: Richtlinie für den Soforthilfefonds Sport der Stadt Oldenburg (Oldb) » (PDF, 232 KB)
- Anträge für unabweisbare coronabedingte Mehraufwendungen, Einnahmeverluste und Stornierungsgebühren können für den Zeitraum vom 1. November 2021 bis zum 31. Oktober 2022 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 10. November 2022. Antragsformular zum Download: Antrag auf Zuwendung nach § 1 (1) der Richtlinie für den Soforthilfefonds Sport » (PDF, 276 KB)
- Anträge für die Fortführung des allgemeinen Sportbetriebs können bis zum 10. November 2022 gestellt werden. Antragsformular zum Download: Antrag auf Zuwendung nach § 1 (2) der Richtlinie für den Soforthilfefonds Sport » (PDF, 229 KB)
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